Barrierefreiheit
Die Stadtwerke Baunatal sind bemüht, ihre Website(s) im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Rechtsgrundlagen sind das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) und die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webpräsenz www.aquapark-baunatal.de.
Die Stadtwerke Baunatal arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Aquapark-baunatal.de ist überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar.
Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
Diese Erklärung wurde am 18.09.2020 erstellt. Die Erklärung wurde aufgrund einer von den Stadtwerken Baunatal durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Über das unten stehende Formular haben Sie die Möglichkeit, uns auf etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen aufmerksam zu machen. Bitte nutzen Sie das Kommentarfeld "Mitteilung", um die Barriere genau zu beschreiben.
Wir sind bemüht, alle Ihre Hinweise und Fragen in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen umzusetzen bzw. zu beantworten. Sollte dies für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese finden Sie hier:
Regierungspräsidium Gießen
Landesbeauftragte für barrierfreie IT
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Neue Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: 049641 303-2901
Fax: 049611 32764 4036
E-Mail LBIT@rpgi.hessen.de
Internet: https://rp-giessen.hessen.de
Für Rückfragen oder eine Anmeldung stehen wir Ihnen unter folgendem Kontakt zur Verfügung:
Telefon: 05 61 / 4992 - 430