Telefon: 0561 4992-0

03.05.2022

Aktuelle Corona-Regeln in Hessen

Was gilt wann und wo?

Corona-Regeln in Hessen. Was gilt wann?

Die Hessische Landesregierung hat die aktuelle Corona-Schutzverordnung um vier Wochen verlängert und weitere Anpassungen vorgenommen. Sie betreffen vor allem die Quarantäneregeln und Maßnahmen an den hessischen Schulen.

Die neuen Regeln sind am 29. April 2022 in Kraft getreten und gelten bis 26. Mai 2022.

Der Landesregierung appellierte außerdem an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger.

Neue Quarantäneregeln

Nach den neuen Regeln beträgt die Zeit der Quarantäne für Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, nur noch fünf Tage. Eine Freitestung ist nicht mehr notwendig. Wenn Krankheitssymptome aufgetreten sind, sollte die Isolation aber eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt.

Neu ist außerdem, dass auch ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv-getesteten Personen nicht mehr in Quarantäne müssen. Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen von Infizierten wird empfohlen, mindestens fünf Tage ihre Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen.

Infiziertes medizinisches Personal darf künftig seine Tätigkeit frühestes am fünften Tag nach dem Beginn der Isolation mit einer Freitestung wiederaufnehmen. Das negative Testergebnis muss dem Gesundheitsamt vorliegen.

Maßnahmen in der Schule

Ab dem 1. Mai 2022 wird die Testpflicht in den hessischen Schulen aufgehoben. Stattdessen werden allen Schülerinnen und Schülern sowie dem Personal wöchentlich zwei Tests für die freiwillige Testung zu Hause zur Verfügung gestellt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Antigen-Selbsttests für zu Hause von der Schule.

Gleichzeitig entfällt seit dem 1. Mai auch die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler voraussetzungslos vom Präsenzunterricht abzumelden. Alle Schülerinnen und Schüler müssen wieder am Unterricht in der Schule teilnehmen. Auf Antrag können Schülerinnen und Schüler von der Präsenzpflicht befreit werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie selbst oder Angehörige ihres Haushalts bei einer Infektion dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären. Das gilt beispielsweise bei einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder einer diagnostizierten Immunschwäche.

Zudem tritt ein neuer Hygieneplan in Kraft, nach welchem Sonderregelungen für den Pausen- oder Ganztagsbetrieb wegfallen. Der Unterricht in den Fächern Sport und Musik wie auch schulübergreifende Sportwettbewerbe können wieder ohne Einschränkungen stattfinden.

(Quelle: Hessische Staatskanzlei)

Maskenpflicht in städtischen Gebäuden bleibt bestehen

Maskenpflicht in städtischen Gebäuden