Haus- und Bäderordnung
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBL. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.11.2007 (GVBL. I S. 757) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Baunatal in Ihrer Sitzung am 22.06.2009 folgende Haus- und Bäderordnung erlassen:
Für sonstige Einrichtungen der Bäder (z. B. Bräunungsanlagen usw.) können besondere Benutzungsordnungen erlassen werden.
Die Haus- und Bäderordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Bäderordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Bäderordnung bedarf.
Diese Haus- und Bäderordnung tritt am 01.07.2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Haus- und Bäderordnung der Stadt Baunatal vom 23.10.2001 einschließlich des I. Nachtrages vom 16.04.2002 außer Kraft.
Baunatal, 23.06.2009
Der Magistrat der Stadt Baunatal
gez. Manfred Schaub Bürgermeister
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